Sängervereinigung Wehrheim 1842 e.V.

 

 

Beitragsordnung 2019

 

1.Grundsatz

 

Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Umlagen.

Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins

geändert werden.

 

2. Beschlüsse

 

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrages.

 

3.Beiträge

 

3.1 Aktive Sänger

Der Jahresmitgliedsbeitrag für aktive Sänger im Chor „Cantus Wirena" beträgt 120,00.

Der Betrag ist in zwei gleichen Teilbeträgen zum 01.04. und 01.10. des Jahres fällig. 

 

3.2 Passive Mitglieder

Der Jahresmitgliedsbeitrag für passive Mitglieder der Sängervereinigung Wehrheim 1842 e.V. beträgt mindestens € 20,00.

Der Betrag ist zum 01.04. des Jahres fällig.

 

Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum Fälligkeitstermin auf das Beitragskonto des 

Vereins. Dieses lautet:

IBAN: DE55 5019 0000 6001 4377 37; BIC: FFVBDEF

 

 

 

Wehrheim, 14.03.2019